Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Ein Warmdach ist ein einschaliges Dach, das über einer unbelüfteten Dachkonstruktion errichtet wird. Die Dachhaut wird hierbei direkt auf die Dämmung gesetzt.
Die Warmmiete ist der gesamte Mietbetrag inklusive aller Nebenkosten wie Heizung, Müllabfuhr oder Warmwasser.
Das Wasserhaushaltsgesetz gibt den Rahmen für die jeweiligen Wassergesetze der Bundesländer vor. Es regelt die Nutzung und den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern.
Ein Wasserzähler ist ein Messgerät, das den Wasserverbrauch z.B. eines Gebäudes angibt.
Der Wärmebedarf gibt an, welche Menge an Wärme für eine dauerhaft angenehme Wohntemperatur benötigt wird.
Der Wärmebedarfsausweis ist ebenfalls unter dem Namen Energiebedarfsausweis bekannt. Dieser ist seit dem Jahr 2008 für alle Gebäude Pflicht und beinhaltet Angaben zu der energetischen Gebäudequalität.
Die Wärmedämmung eines Bauvorhabens ist entscheidend für den späteren Energieverbrauch. Durch die richtige Wärmedämmung können erhebliche Heizkosten gespart werden.
Besteht ein Wegerecht für einen Durchgang oder einen Weg, der über ein fremdes Grundstück führt, hat die Öffentlichkeit das Recht, diese zu nutzen.
Bei der Wertermittlung von Gebäuden oder Grundstücken wird der Wert des Objektes in einem speziellen Verfahren ermittelt.
Ist in einem Kaufvertrag ein Wiederkaufsrecht festgeschrieben, kann der Verkäufer das verkaufte Objekt zu einem späteren Zeitpunkt zurückkaufen.