Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Die Umnutzung ist eine Änderung der Nutzungsart eines Gebäudes oder auch von Teilen eines Gebäudes. Zuvor muss jedoch ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden, der gegebenenfalls erhebliche Baumaßnahmen mit sich führen kann.
Bei einer Umschuldung wird ein Darlehen bei einem Kreditinstitut abgelöst, wofür wiederum ein Kredit aufgenommen wird.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das Finanzamt, dass eine Person seiner Steuerpflicht stets nachgekommen ist.