Informationen zum Geldwäschegesetz
Wenn Sie Ihr Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
... hat er ALLES richtig gemacht!
Wir sind gemäß Abschnitt 1 §2 Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, die Identität
unserer Kunden festzuhalten. Außerdem ist festzuhalten, ob der Kunde im eigenen
wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Direktlink zum Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gwg_2017/