Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie
Die Neigung eines Daches ist ausschlaggebend für dessen Bezeichnung. Ist die Dachneigung unter 10 Grad, ist die Rede von einem Flachdach. Bei Neigungen zwischen 10 und 30 Grad handelt es sich um ein „flach geneigtes Dach“. Ein Steildach liegt vor, wenn die Neigung größer als 30 Grad ist.
Mit einem Darlehen oder auch „Kredit“ verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, den vertraglich vereinbarten Geldbetrag zuzüglich Zinssatz bei Fälligkeit an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Beim Immobilienkauf werden Darlehen in der Regel von Hausbanken gegeben und in monatlichen Raten zurückgezahlt.
Besitzt eine Person ein Dauernutzungsrecht für ein Grundstück oder Räumlichkeiten, darf sie diese beispielsweise für gewerbliche Zwecke dauerhaft nutzen.
Das Disagio/Damnum ist der Differenzbetrag zwischen einem vereinbarten Darlehensbetrag und der eigentlichen Auszahlungssumme.
Mit dem Dauerwohnrecht hat eine Person das Recht, eine Wohnung bzw. eine Wohneinheit dauerhaft zu bewohnen.
Der Denkmalschutz hat die Aufgabe, historisch wertvolle Bauten vor dem Verfall zu schützen und für die Zukunft zu erhalten. Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, müssen spezielle Bauvorschriften beachtet werden. Die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden wird durch Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt.