Das makeln wir schon
Logo
18.07.2025

Gebäudeenergiegesetz 2024: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

10

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Anfang 2024 gilt, bringt die Politik klare Vorgaben für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Eigentümer sind direkt betroffen – ob bei Neubauten, Heizungstausch oder Sanierung. Doch was genau verlangt das Gesetz, und wo gibt es Spielräume oder Förderungen?

Neubauten: Mindestens 65 % erneuerbare Energie

Für Neubauten gilt: Die eingesetzte Heiztechnik muss zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme erfüllen diese Anforderung. Gas- oder Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei Hybridlösungen mit Solarthermie.

Bestandsgebäude: Austauschpflicht für alte Heizungen

Für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und bestimmte Bauarten aufweisen, besteht eine Austauschpflicht. Gleichzeitig gelten Übergangsfristen und Härtefallregelungen – z. B. für ältere Eigentümer oder bei unwirtschaftlichem Aufwand. Eigentümer sollten prüfen lassen, ob ihre Heizung betroffen ist.

Förderungen für klimafreundliche Lösungen

Das Gesetz wird von umfangreichen Förderprogrammen flankiert. Wer eine alte Heizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, kann Zuschüsse von bis zu 70 % erhalten. Auch für Dämmmaßnahmen, Fenster oder smarte Steuerungstechnik gibt es finanzielle Unterstützung.

Sanierungsfahrplan schafft Klarheit

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Eigentümern, langfristige Modernisierungen schrittweise zu planen – und wird ebenfalls gefördert. Wer systematisch vorgeht, kann technische, finanzielle und gesetzliche Anforderungen optimal aufeinander abstimmen.

Fazit

Das neue GEG verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Für Eigentümer bedeutet das: Jetzt informieren, individuell prüfen lassen – und Chancen für Förderung und Werterhalt nutzen. Wer rechtzeitig plant, bleibt handlungsfähig und profitiert von staatlicher Unterstützung.


Fischer-Sturm Immobilien GmbH & Co. KG
Berliner Allee 55
40212 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 60 10 10 60
Fax: 02 11 / 60 10 10 70
Feedback
 
Bewertung:
Hier können Sie durch Anklicken der Sterne Ihre Bewertung abgeben. Vielen Dank
(von 0 bis 5)*
*Pflichtfelder
*Indem Sie auf den Button klicken, akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Nach oben
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen als Nutzer das bestmögliche Nutzererlebnis zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit unserem Einsatz von Cookies einverstanden. Details erfahren Sie hier.