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23.04.2025

Überwachsende Äste und Wurzeln: Was Eigentümer tun dürfen

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Wann Eigentümer eingreifen dürfen

Grenzbepflanzungen können immer wieder zu Konflikten zwischen Nachbarn führen. Während Bäume und Sträucher auf dem eigenen Grundstück wachsen, ragen Äste oder Wurzeln häufig auf das Nachbargrundstück. Doch wer ist in solchen Fällen verantwortlich, und welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?

Rechtliche Grundlagen für überhängende Äste

Grundsätzlich gilt: Eigentümer dürfen von ihrem Nachbarn verlangen, überhängende Äste oder Zweige zu entfernen, wenn diese das eigene Grundstück beeinträchtigen. Dabei ist jedoch eine Frist zur Beseitigung einzuhalten, bevor man selbst tätig wird. In vielen Bundesländern beträgt diese Frist sechs Monate.

Wurzeln als potenzielles Problem

Besonders kritisch wird es, wenn Wurzeln von Nachbarbäumen das eigene Grundstück beschädigen – etwa durch Hebung von Pflastersteinen oder Schäden an Versorgungsleitungen. Hier kann der betroffene Eigentümer verlangen, dass der Nachbar die Wurzeln entfernt. In manchen Fällen besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz.

Schutz von Bäumen und naturnahe Lösungen

Einige Gemeinden haben Schutzbestimmungen für Bäume, sodass nicht in jedem Fall ohne Genehmigung geschnitten werden darf. Wer einen Nachbarschaftsstreit vermeiden möchte, sollte frühzeitig das Gespräch suchen. Oft lassen sich Kompromisse finden, die für beide Seiten zufriedenstellend sind.

Fazit

Überwachsende Äste und Wurzeln sind ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn, doch es gibt klare gesetzliche Regelungen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen, aber gleichzeitig den Dialog suchen, um Konflikte zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung ist meist der beste Weg, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu belasten.


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