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10.03.2025

Baulärm und Baustellen: Welche Rechte haben Immobilieneigentümer?

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Baustellen in der Nachbarschaft können für Immobilieneigentümer zur Herausforderung werden. Lärm, Staub und Verkehrsbehinderungen sind oft unvermeidlich, doch es gibt klare rechtliche Regelungen, die Eigentümer schützen. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Rechte Immobilienbesitzer haben und wie sie sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen wehren können.

Baulärm: Welche Regelungen gelten?

Baulärm ist grundsätzlich zulässig, solange er in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen jedoch eingehalten werden. In den meisten Kommunen gelten werktags Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 15:00 Uhr. Besonders lärmintensive Arbeiten dürfen zudem oft nur in bestimmten Zeitfenstern durchgeführt werden.

Schadensersatz bei Wertminderung der Immobilie

Wenn eine Baustelle in der Nachbarschaft die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertminderung der Immobilie bedeuten. In Einzelfällen haben Gerichte bereits entschieden, dass betroffene Eigentümer Entschädigungen erhalten können, insbesondere wenn die Bauarbeiten über Jahre hinweg andauern oder gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

Möglichkeiten der Einflussnahme für Eigentümer

  1. Einsicht in Baupläne: Eigentümer haben das Recht, Baupläne einzusehen, wenn sie von den Maßnahmen betroffen sind.
  2. Einwände im Genehmigungsverfahren: Falls eine Baustelle geplant ist, können Nachbarn in der Regel während eines bestimmten Zeitraums Einsprüche erheben.
  3. Mediation und Gespräche: Oft hilft es, frühzeitig das Gespräch mit den Bauherren oder Behörden zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wann ist eine Baustelle unzumutbar?

Wenn Bauarbeiten dauerhaft die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, etwa durch extreme Lärmpegel oder übermäßigen Staub, können Eigentümer Maßnahmen ergreifen. In besonders schweren Fällen ist eine Unterlassungsklage möglich, wenn nachweislich Vorschriften missachtet werden.

Fazit

Baustellen in der Nachbarschaft sind zwar oft unvermeidlich, aber Immobilieneigentümer haben dennoch Rechte. Durch eine frühzeitige Kommunikation und das Prüfen rechtlicher Grundlagen lassen sich viele Probleme vermeiden. Sollte es zu starken Beeinträchtigungen kommen, können rechtliche Schritte geprüft werden, um Eigentumsinteressen zu schützen.


Fischer-Sturm Immobilien GmbH & Co. KG
Berliner Allee 55
40212 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 60 10 10 60
Fax: 02 11 / 60 10 10 70
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