Düsseldorfer Immobilienbörse | 3 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Liebe Leserinnen, liebe Leser! der warme Sommer ist bereits vergangen und die kühlen Tage sind eingeläutet und diese Seit dem 23.12.2020 gilt ein Gesetz, das die Maklerprovision neu regelt und dadurch zu Veränderungen brachten mit der EXPOREAL, der größten internationalen Immobilienfachmesse in München, bei den Abläufen führt. Denn: Der Gesetzgeber hat die Schriftform vorgeschrieben! viele Neuerungen mit sich. Diese neuen Abläufe, die sich für Sie als Kaufinteressent ergeben, wenn Sie ein Exposé einer Immobilie Auch wir, die Makler der Düsseldorfer Immobilienbörse, waren auf dieser äußerst erfolgreichen anfordern, haben bereits vielfach zu Irritationen geführt. Messe vertreten und konnten somit unser Netzwerk ausbauen und Kontakte pflegen. Früher haben Sie ein Exposé angefordert. Wir haben es Ihnen zugeschickt und einen Besichtigungstermin Ebenso konnten wir uns über Neuerungen und den digitalen Wandel im Immobilienbereich vereinbart. So kam automatisch (konkludent) ein Vertrag mit dem Immobilienmakler zustande, der informieren. Beispielsweise wird in den kommenden Jahren das Thema „Smarthome“ auch eine Provisionspflicht beim Erwerb der entsprechenden Immobilie zum Inhalt hatte. eine immer wichtigere Rolle spielen. Hierbei sind nicht nur elektrische Rollläden gemeint, sondern z.B. auch Bodenbeläge, die eine Überwachungsfunktion übernehmen, ähnlich wie Der Gesetzgeber hat nun die Schriftform für diesen Vertrag zwischen Kaufinteressent und Makler der frühere Senioren-Notruf. Der Smart-Index wird eine immer wichtigere Rolle in der vorgeschrieben. Und wie das bei Verträgen so ist, müssen sie vor der Ausführung abgeschlossen Vermarktung spielen. Hierdurch wird die Smarthomefähigkeit der Immobilie gespiegelt. werden. Insofern müssen Sie, als Interessent, uns nun schriftlich beauftragen und bekommen erst dann unsere Leistungen. Für Verkäufer und Vermieter einer Immobilie sind die Mitglieder der DIB ein wichtiger Partner. Neben langer Berufserfahrung, Marktkenntnis und loyalem Handeln bieten Ihnen die inhaber- Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, die Abläufe jedoch auch für Sie, als Kunden, einfach zu halten, bekommen Sie von uns nun zunächst per E-Mail einen Auftrag zugeschickt. Ihre geführten Unternehmen eine große Bandbreite an exklusiven Dienstleistungen. Beauftragung erfolgt dann einfach, indem Sie unsere E-Mail beantworten mit: „Auftrag erteilt, Ihr Am besten gleich den richtigen Makler in Ihrer Region auf www.DIB-24.de aussuchen und einen Name“. Termin für eine objektive Marktwerteinschätzung vereinbaren. Nicht geändert hat sich hingegen, wann eine Maklerprovision fällig wird, nämlich erst, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag mit Ihnen über die konkrete Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus abgeschlossen wird. Ihr Makler der DÜSSELDORFER IMMOBILIENBÖRSE e.V. Exposés, Besichtigungen, Unterlagen werden – nach, wie vor - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Entscheiden Sie sich gegen die Immobilie, werden Ihnen von uns keine Kosten in Rechnung gestellt. – Zu einem gehen, von allen profitieren – Gero Fischer Christoph Fischer Geschäftsführender Gesellschafter Geschäftsführender Gesellschafter Vorsitzender der Düsseldorfer Immobilien-Börse